AGB
CarElegance
Inhaber: CarElegance
Anschrift: Segeberger Straße 43, 24539 Neumünster
Stand: 2025
Kleinunternehmer gemäß §19 UStG
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mobilen Dienstleistungen der Fahrzeugaufbereitung, die CarElegance anbietet und beim Kunden oder an einem von CarElegance bestimmten Ort durchgeführt werden.
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2. Leistungsbeschreibung
CarElegance bietet folgende Dienstleistungen an:
• Innenraumreinigung
• Außenreinigung
• Politur
• Keramikversiegelung
• Tierhaarentfernung
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem vereinbarten Paket.
CarElegance behält sich vor, Preise bei extremer Verschmutzung, Tierhaaren, Schimmel, Harz, Teer oder Kleberückständen angemessen zu erhöhen. Der Kunde wird vor Ort informiert, bevor zusätzliche Kosten entstehen.
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3. Mobiler Service / Arbeitsbedingungen
Die Aufbereitung erfolgt mobil, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Kunde stellt folgende Voraussetzungen sicher:
• Eine geeignete, sichere Stellfläche für das Fahrzeug
• Genügend Platz für Arbeitsabläufe
• Zugang zu Strom und/oder Wasser, sofern für bestimmte Leistungen notwendig
Wettervorbehalt
Bei ungeeigneten Witterungsbedingungen (z. B. Starkregen, Frost, Sturm) kann der Termin verschoben oder abgebrochen werden. Eine Haftung für wetterbedingte Verzögerungen wird ausgeschlossen.
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4. Preise und Zahlung
CarElegance ist Kleinunternehmer gemäß §19 UStG. Sämtliche Preise sind Endpreise ohne Ausweis von Umsatzsteuer.
Die Zahlung erfolgt sofort nach der Leistungserbringung in bar oder per Karte.
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5. Terminvereinbarung, Stornierung und Ausfallgebühren
• Stornierungen sind bis 24 Stunden vor Termin kostenfrei.
• Bei Stornierungen unter 24 Stunden wird eine Ausfallgebühr von 50 € fällig.
• Bei Nichtmeldung oder Nichterscheinen des Kunden wird eine Ausfallpauschale von 100 € berechnet.
CarElegance behält sich vor, Termine aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Wetter, technische Probleme) zu verschieben.
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6. Fahrzeugzustand und Pflichten des Kunden
Der Kunde hat das Fahrzeug vor der Aufbereitung zugänglich zu machen und persönliche Gegenstände zu entfernen.
CarElegance behält sich vor, Termine abzubrechen oder Aufpreise zu berechnen, wenn der tatsächliche Zustand stark vom vereinbarten abweicht.
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7. Haftung
1. Haftung für Fahrzeugschäden
Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt aus. Dennoch haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhaltenverursacht wurden.
Für leichte Fahrlässigkeit wird nur gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
2. Haftung für Vorschäden
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für bereits vorhandene Schäden oder Vorschäden am Fahrzeug (z. B. Kratzer, Steinschläge, defekte Dichtungen, Lackschäden, Abnutzung).
Solche Vorschäden können sich im Zuge der Reinigung sichtbar verstärken oder erst erkennbar werden. Dies stellt keinen vom Auftragnehmer verursachten Schaden dar.
3. Haftung für Wertgegenstände
Für im Fahrzeug zurückgelassene Wertsachen, elektronische Geräte, Bargeld oder persönliche Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Übergabe entsprechend zu leeren.
4. Haftung für technische Defekte
Für elektronische oder mechanische Defekte, die nicht vom Auftragnehmer verursacht wurden, wird keine Haftung übernommen.
Dies gilt insbesondere für ältere Fahrzeuge, nachgerüstete Systeme oder Bauteile, die aufgrund von Alterung, Feuchtigkeit oder Verschmutzung bereits anfällig waren.
5. Haftung für unvermeidbare Schäden bei Intensivreinigung
Bei tiefenreinigenden Maßnahmen wie Politur, Fleckenentfernung, Geruchsneutralisation oder Dampfreinigung kann es in seltenen Fällen zu unvermeidbaren Veränderungen (z. B. Ausbleichungen, Materiallösungen) kommen, insbesondere wenn Materialien bereits vorgeschädigt sind. Eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen.
6. Höhere Gewalt
Für Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Hagel, Umwelteinwirkungen) entstehen, während sich das Fahrzeug am Betriebshof befindet, wird keine Haftung übernommen.